AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Beautyshaire – Beauty Co-Working Space
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§ 2 Nutzungsberechtigung & Branchenbeschränkung
(1) Die Nutzung der Räumlichkeiten ist ausschließlich für Personen aus der Beauty- und Kosmetikbranche gestattet.
(2) Zulässige Tätigkeiten sind insbesondere:
• Kosmetikbehandlungen
• Permanent Make-up (PMU)
• Lash- & Brow-Styling
• Make-up
• Hairstyling ohne Schneiden
(3) Nicht zulässig sind insbesondere:
• Friseurtätigkeiten (z. B. Haare schneiden, färben, blondieren)
• medizinische oder heilkundliche Behandlungen
• sonstige branchenfremde Tätigkeiten
(4) Beautyshaire ist ein Women-only-Beauty-Co-Working-Space. Der Zutritt ist ausschließlich Frauen gestattet.
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§ 3 Unterschiedliche Nutzungsvoraussetzungen (Stühle & Beauty Room)
(1) Nutzung der Kosmetikstühle (oberer Bereich)
Für die Nutzung der Kosmetikstühle ist kein Gewerbenachweis erforderlich.
Voraussetzung ist jedoch der Nachweis eines gültigen Zertifikats / einer Schulung in der jeweils ausgeübten Beauty-Tätigkeit.
(2) Nutzung des Beauty Rooms (unterer Bereich)
Für die Nutzung des separaten Beauty Rooms ist zwingend erforderlich:
• ein gültiger Gewerbenachweis oder
• ein Nachweis über eine selbstständige Tätigkeit
(3) Der Kunde versichert mit der Buchung, dass:
• die jeweils erforderlichen Nachweise vorliegen
• die Tätigkeit rechtlich zulässig ist
• alle notwendigen Qualifikationen vorhanden sind
(4) Der Vermieter ist berechtigt, entsprechende Nachweise vor oder nach der Buchung anzufordern.
Bei fehlendem Nachweis kann der Zutritt verweigert werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
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§ 4 Vertragsgegenstand
(1) Der Vermieter stellt dem Kunden für den gebuchten Zeitraum einen Arbeitsplatz (Kosmetikstuhl) oder einen Raum zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung.
(2) Es wird ausdrücklich keine Beaufsichtigung, Betreuung oder Leistungserbringung durch den Vermieter geschuldet.
(3) Beautyshaire tritt ausschließlich als Vermieter auf und übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden ausgeführten Dienstleistungen.
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§ 8 Haftung & Schäden
(1) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten, Arbeitsplätze oder Geräte entstehen.
(2) Der Kunde haftet vollumfänglich und allein für:
• Schäden an Räumen, Inventar und Ausstattung
• Schäden an Geräten und Zusatzleistungen
• Folgeschäden durch unsachgemäße Nutzung
(3) Der Kunde haftet ebenfalls für Schäden, die durch von ihm eingelassene Personen verursacht werden.
(4) Schäden sind unverzüglich zu melden.
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§ 9 Versicherungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
(2) Für die Nutzung des Beauty Rooms ist eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
(3) Der Vermieter übernimmt keinerlei Versicherungsschutz für den Kunden oder dessen Endkunden.



